In Wuppertal ist die Regelung zur Straßenreinigung in einem Dokument mit dem geschmeidigen Namen „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wuppertal“ beschrieben. In Kurzform: die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung vom 01.01.2024.
Dort ist für jede einzelne Straße in Wuppertal geregelt, welche Straßen von wem in in welchem Rythmus gereinigt werden. Das ist sowohl für die Fahrbahn, als auch für die Gehwege geregelt. Jede Straße ist einer Klasse zugewiesen, die dann mit Gebühren belegt ist. Für jeden Meter Grundstücksgrenze entlang der Straße zahlt man dann jährlich die Gebühren, die dort in der Tabelle stehen.
Schaue ich da jetzt nach meiner Straße, dann steht da die Klasse A3. Schaue ich bei A3 nach, steht auf Seite 2, dass die STraße und auch der Gehweg 1 x pro Woche von der Stadt gereinigt wird und weiter unten, dass diese Reinigung das Haus 8,96 € pr Meter Gehweg kostet. Soweit die Theorie.
Baumschnitt
Nun haben wir im Oktober unseren großen Baum schneiden lassen. Ich bin großer Freund von Bäumen in der Stadt, aber der ist echt groß und wir haben eine sehr windige Ecke. Windlast und so. Und da der Baum mit einer Säge beschnitten wird und es sich um einen Nadelbaum handelt, fallen natürlich Reste auf den Gehweg, die dann nicht bei der Endreinigung des Baumschnitts erwischt werden. Die bleiben dann liegen. Und bleiben liegen. Und liegen. Und dann kommt irgendwann der Gedanke: warum liegt dieser kleine Zweig da eigentlich schon über zwei Monate herum? Es ist doch Dezember und Anfang Oktober wurde der Baum geschnitten.
Ich fege ja gerne immer wieder mal selbst, aber jetzt wollte ich schon noch wissen, wie lange der da wohl noch liegen wird und warum. Immerhin bezahle ich dafür ja Gebühren. Und für Gebühren muss eigentlich auch immer etwas geleistet werden. Also habe ich nachgefragt.
Anfrage beim Steueramt der Stadt Wuppertal
Schaut man auf die Website der Stadt Wuppertal ist dort das Steueramt als die gebührenerhebende Stelle genannt. DIe Gebühr für die Straßenreinigung wird nämlich zusammen mit der Grundsteuer erhoben. Da habe ich folgende Fragen gestellt:
- Wie stellen Sie sicher, dass die Gebühren nur für tatsächlich erfolgte Reinigung erhoben werden?
- Liegen Ihnen Reinigungsprotokolle vor, die die Borkumer Straße betreffen und wenn nicht, wo kann ich diese anfordern?
Die Frage 1 habe ich gestellt, weil es in dieser Satzung heißt:
Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung […]
Also für die durchgeführte Reinigung. Aber hier wurde die genannte Reinigung ja gar nicht durchgeführt.
Das Steueramt der Stadt Wuppertal hat geantwortet, dass sie meine Frage an die Straßenreinigung weiteregegeben hat. Nach meinem Hinweis, dass ich die Frage aber an die Stadt gestellt habe, da die ja auch die Gebühren erhebt, schrieb man mir, dass es gar keinen Leistungsnachweis gäbe und das Steueramt auch gar nicht prüft, ob die Leistung überhaupt erbracht wurde.
Verrückte Sache. Da schreibt man erst mit viel Tam-Tam eine Regelung zur Straßenreinigung und am Ende schert sich eh niemand drum und die Stadt kassiert einfach pauschal und tut so, als ob sie tatsächlich reinigen würde? Würde das einem anderen Dienstleister möglicherweise scheppernd um die Ohren fliegen? Würde man nicht erwarten, dass mal jemand sagt „Hey, sorry, wir schaffen nur die Hälfte wegen sound so“?
Ausnahmen von der Regel
In dieser offenbar unnützen Satzung gibt es auch Regeln, die sagen, dass bei vorübergehenden Unterbrechungen die Gebührenpflicht weiterhin besteht. Aber wie lang ist denn eine solche „vorübergehende Unterbrechung“? Es heißt dazu in §10:
3) Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen oder Verspätungen der
Straßenreinigung infolge von Witterungs- oder Verkehrseinflüssen, Betriebsstörungen,
Streiks, betriebsnotwendigen anderen Arbeiten und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
oder behördlicher Verfügungen besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung oder
Schadenersatz.
Keinen dieser Gründe kenne ich. Keiner dieser Gründe kann ohne Kenntnis mehrere Monate bestehen. Ich kann mir auch gerade nicht vorstellen, dass es einen Grund gibt, der tatsächlich nachvollziehbar bald vorbei ist.
Offene Fragen
- Wie wird zukünftig abgerechnet?
- Wurde bisher genauso Lari-Fari abgerechnet?
- Warum prüft das Steueramt der Stadt Wuppertal nicht die Grundlage für Gebührenerhebung?
- Warum reagiert der ESW seit 5 Wochen nicht auf meine Anfrage nach einem Reinigungsprotokoll für meine Straße?
- Werden andere Straßen genauso wenig gereinigt, aber voll abgerechnet?
Ich habe zu meinen Fragen eine IFG-Anfrage bei der Stadt Wuppertal gestellt. Denn mit der habe ich ja über diese Satzung offenbar einen Deal, den ich nicht ablehnen kann.
Links
- IFG-Anfrage bei der Stadt
- Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Veraltete Informationen auf der Website der Stadt Wuppertal zur Reinigungspflicht
- Informationen der Stadt Wuppertal zur Straßenreinigungsgebühr
Einige Tage nach meiner Anfrage ist übrigens eine einsame Kehrmaschine durch unsere Straße gefahren. Hat mir der kleine Zweig erzählt – der liegt nämlich immernoch da.
Update: Das Steueramt der Stadt Wuppertal hat mir Belege zugesendet, die den Einsatz nachweisen sollen. Für jede Kalenderwoche wird dort sowohl der Einsatz der Kehrmaschine als auch der „Handkolonne“ nachgewiesen (oder mit Vermerk „Winterdienst, Krankheit, etc.“ erklärt).
An diesem Punkt schließt sich für mich der Kreis, denn die Prüfung dieser „Nachweise“ ist dem Steueramt gar nicht möglich, selbst wenn sie dem Amt vorgelegt werden würden. Die Nachbarn in der der Straße haben jedenfalls entweder geschmunzelt oder schallend gelacht. Hier nimmt es jemand mit der Wahrheit nicht so genau, denn die Nachweise sind teilweise schlicht erlogen. Das ist aber eine Sache, die im Konzern Stadt gelöst werden muss und nicht von mir.
